
MX Membership
Willkommen beim MX Manufacturing eXcellence e.V.
Der MX Manufacturing eXcellence e.V. ist ein in Berlin eingetragener, gemeinnütziger Verein, der sich der Förderung von Best-Practice-Lösungen im Produktionsmanagement widmet. Seit 2005 vergibt MX den renommierten Manufacturing Excellence Award – eine Auszeichnung für herausragende Leistungen und Innovationen in der produzierenden Industrie.
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Mitglied werden – das Netzwerk aktiv mitgestalten
Die MX-Mitgliedschaft (MX Membership) eröffnet Unternehmen und Einzelpersonen die Möglichkeit, sich ideell in das Netzwerk einzubringen, den fachlichen Austausch zu fördern und die Weiterentwicklung des Vereins aktiv mitzugestalten.
Unsere Mitglieder wählen ihre Beitragshöhe frei entsprechend dem gewünschten Maß an Mitwirkung. Es bestehen keine Leistungsverpflichtungen seitens des Vereins – die Beiträge dienen ausschließlich der Unterstützung der Vereinsziele und stellen keine Gegenleistung im umsatzsteuerlichen Sinne dar.

Mitgliedschaften
Mitgliedschaftsmodelle im Überblick
Verhältnis von Beitrag und Teilnahme – Zugang zum Netzwerk stärken
Die Teilnahme einzelner Personen aus einem Mitgliedsunternehmen an Veranstaltungen oder Formaten des MX-Netzwerks wird in Relation zum gewählten Mitgliedsbeitrag geöffnet. Ziel dieser Struktur ist es, dem satzungsmäßigen Vereinszweck der Wissensverbreitung, Bildung und des Austauschs von Best Practices gerecht zu werden – und möglichst vielen Mitarbeitenden der Mitgliedsunternehmen die aktive Teilhabe an den Angeboten des Vereins zu ermöglichen, da die Ressourcen im Verein begrenzt sind.
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Mitgliedschaft |
Beitrag / Jahr |
Empfohlene Teilnahmen an satzungsgemäßen Formaten (nicht garantiert) |
Bronze |
2.990 € |
Vergünstigte Beiträge bei Veranstaltungen des MX |
Gold |
4.990 € |
bis zu 4 Teilnahmen, 1 Preisverleihung, 3 Dialogue |
Platin |
6.990 € |
bis zu 10 Teilnahmen, 2 Preisverleihung, 8 Dialogue |
Persönlich (einzeln) |
1.090 € |
2 Teilnahmen, 1 Preisverleihung, 1 Dialogue |
Die Teilnahmezahlen sind als Empfehlung zu verstehen und richten sich nach dem Beitrag sowie der verfügbaren Kapazität der Formate. Sie stellen keine vertraglich zugesicherte Gegenleistung dar, sondern dienen der breiteren Wirkung der Vereinsziele im Sinne einer möglichst offenen Vereinsarbeit. Diese Mitglieder müssen produzierende Unternehmen sein. Nichtproduzierende Unternehmen können Förderer des MX werden.

Mitglied als Förderer
Mitgliedschaftsmodelle für Förderer im Überblick
Verhältnis von Beitrag und Teilnahme – Zugang zum Netzwerk stärken
Die Teilnahme einzelner Personen aus einem Fördererunternehmen an Veranstaltungen oder Formaten des MX-Netzwerks wird in Relation zum gewählten Fördererbeitrag geöffnet. Ziel dieser Struktur ist es, dem satzungsmäßigen Vereinszweck der Wissensverbreitung, Bildung und des Austauschs von Best Practices gerecht zu werden – und möglichst vielen Mitarbeitenden der Mitgliedsunternehmen die aktive Teilhabe an den Angeboten des Vereins zu ermöglichen, da die Ressourcen im Verein begrenzt sind.
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Mitgliedschaft | Beitrag / Jahr | Empfohlene Teilnahmen an satzungsgemäßen Formaten (nicht garantiert) |
Bronze | 5.000 € | bis zu 2 Teilnahmen, 1 Preisverleihung, 1 Dialogue |
Gold | 7.500 € | bis zu 4 Teilnahmen, 2 Preisverleihung, 2 Dialogue |
Platin | 10.000 € | bis zu 8 Teilnahmen, 3 Preisverleihung, 5 Dialogue |
Die Teilnahmezahlen sind als Empfehlung zu verstehen und richten sich nach dem Beitrag sowie der verfügbaren Kapazität der Formate. Sie stellen keine vertraglich zugesicherte Gegenleistung dar, sondern dienen der breiteren Wirkung der Vereinsziele im Sinne einer möglichst offenen Vereinsarbeit. Die Förderer können aus allen Branchen kommen und müssen nicht unbedingt produzierende Unternehmen sein. Förderer haben kein Stimmrecht im Verein.

Mitglied als Hochschule
Mitgliedschaftsmodell für Hochschulen
Aktive Mitarbeit und Gestaltung erwünscht
Hochschulen können eine Mitgliedschaft für 490 EUR p.a. erhalten. Sie haben die Möglichkeit mit Assisstenten und Studenten in einem angemessenen Umfang an den Veranstaltungen des MX Netzwerks teilzunehmen. Je Veranstaltung max. 2 Teilnehmer. Die Teilnahme ist kostenlos. In der Regel übernehmen die Hochschulen die Reisekosten ihrer Teilnehmer. Die Teilnehmer der Hochschulen unterstützen die Ehrenamtlichen aktiv bei der Durchführung der Veranstaltungen.
Mit den Hochschulen arbeitet das MX Netzwerk an verschiedenen Forschungsthemen zum Produktionsmanagement. Teilweise werden Themen vom Bund oder den Ländern gefördert.
Was Sie als Mitglied erwartet
Die MX-Mitgliedschaft bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten zur ideellen Mitwirkung im Rahmen der Vereinsziele:
- Teilnahme an Dialogformaten, Netzwerktreffen und Award-Veranstaltungen
- Einbindung in Fachgruppen, Jurykreise und thematische Initiativen
- Vernetzung mit Expertinnen und Experten aus Industrie und Wissenschaft
- Förderung von Wissenstransfer, Innovation und Austausch
- Einbringung eigener Themen und Fragestellungen in Forschungs- oder Transferprojekte
Alle Aktivitäten dienen der satzungsgemäßen Förderung von Wissenschaft, Bildung und Forschung im Bereich Produktionsmanagement. Der Mitgliedsbeitrag stellt keine individuelle Gegenleistung dar.
Laufzeit und Beitragssystem
Die MX-Mitgliedschaft gilt für 12 Monate und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Der Mitgliedsbeitrag dient ausschließlich der Verwirklichung des satzungsgemäßen Zwecks des Vereins und ist – auch bei evtl. nicht vorhandener Gemeinnützigkeit – nicht umsatzsteuerpflichtig. Eine gesonderte Rechnungsstellung erfolgt auf Wunsch.
Werden Sie Mitglied in einem engagierten Kreis von Gestalterinnen und Gestaltern des Produktionsmanagements. Bringen Sie Ihre Perspektive ein, erweitern Sie Ihr Netzwerk und fördern Sie gemeinsam mit uns Innovation und Exzellenz.
Für Unternehmen, die den Verein im Rahmen eines vertraglich geregelten Sponsorings unterstützen und dabei gezielt Sichtbarkeit im Netzwerk erhalten möchten, bieten wir separate Sponsoring-Pakete mit entsprechender werblicher Ausgestaltung.
Die Satzung des Manufacturing eXcellence e.V.
§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen „MX Manufacturing eXcellence“.
2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz „e.V.“.
3. Der Sitz des Vereins ist Berlin.
§ 2 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3 Zweck und Ziele des Vereins
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar – gemeinnützige Zwecke, im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Zwecke des Vereins sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung, sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Verein kann als Förderkörperschaft agieren, indem er die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke anderer Körperschaften unterstützt. Dies erfolgt gemäß § 58 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO), wonach die Förderung anderer Körperschaften durch finanzielle Mittel oder sachliche Unterstützung als eigene Zweckerfüllung anzusehen ist.
3. Verwirklich wird dies durch den Austausch zwischen den Mitgliedern, sowie den Nichtmitgliedern von Best Practices in der Organisation von Produktionswerken und deren Management.
4. Der Verein organisiert zur Zielerreichung z.B. Veranstaltungen, Workshops, Netzwerktreffen sowie einen Wettbewerb auch für Nichtmitglieder, um beste Lösungen zu finden und diese im Netzwerk zu kommunizieren.
5. Der Verein nutzt alle möglichen Informationskanäle, um den Wissensaustausch zwischen den Mitgliedern und Partnern des Netzwerks des Vereins zu fördern.
6. Der Verein unterstützt Forschung und Bildung im Bereich Produktions-, Logistikmanagement und organisatorischer und managementorientierter Produktionsoptimierung inkl. des prozessorientierten Umfeldes. Der Verein verfolgt die unmittelbare Förderung von Wissenschaft und Forschung durch die Initiierung und Durchführung von Forschungsprojekten im Bereich Produktionsmanagement. Dies umfasst die Zusammenarbeit mit akademischen Institutionen und die Publikation wissenschaftlicher Arbeiten, welche direkt zur Weiterentwicklung und Anwendung von Produktionsmanagement-Methoden beitragen. Der Verein sucht mit dem MX-Award beste Lösungen zum Produktionsmanagement und verbreitet das Wissen über Publikationen und Veranstaltungen.
§ 4 Selbstlose Tätigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 5 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Mitglieder und Vorstandsmitglieder können für außerordentliche Leistungen im Sinne der Zielsetzung des Vereins eine angemessene, marktübliche Vergütung erhalten.
Die Vergütung bedarf der Zustimmung der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung.
§ 6 Verbot von Begünstigungen
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.
2. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.
3. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
4. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die
Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder bei juristischen Personen auch durch deren Auflösung.
2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied.
3. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
4. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr.
5. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu
richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Bis zur Entscheidung durch die Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft, in der Form, dass das Mitglied nicht am Vereinsleben teilnimmt.
6. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen
Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
§ 9 Beiträge
1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
2. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
3. Die Mitglieder können vergünstigt an Veranstaltungen teilnehmen, die dem Zweck des Vereins entsprechen und durch den Verein umgesetzt oder explizit empfohlen werden, zur eigenen Weiterbildung, zur Teilnahme an Informationsveranstaltungen des Vereins oder zum Aufbau des MX-Netzwerks.
§ 10 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Der Verein kann Beiräte bilden und bestimmte Aufgaben an diese übertragen.
§ 11 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenprüfer/innen Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
2. Im Geschäftsjahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Mitgliederversammlung kann in Präsenz und/oder per Videokonferenz stattfinden.
3. Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe
von Gründen verlangt.
4. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem
Monat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem
auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als
den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail gerichtet war.
5. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem
angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.
6. Anträge über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
7. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
8. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
9. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.
10. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied
unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden. Diese Vollmacht kann auch elektronisch per E-Mail erteilt werden.
11. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Ordentliche Mitglieder sind natürliche Personen und juristische Personen.
12. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3
der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
13. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
14. Das Online-Abstimmungsverfahren kann zur Beschlussfassung genutzt werden.
15. Beschlüsse werden per E-Mail den ordentlichen Mitgliedern durch den juristischen Vorstand mitgeteilt und in einem Protokoll der Mitgliederversammlung festgehalten. Beschlussfassungen und Protokolle können mit dem Vermerk „gez“ mit Namenszug desjenigen, der das Protokoll erstellt hat, erfolgen, ohne handschriftliche Unterschrift.
16. Versammlungen können auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, wird bei der Ladung angegeben, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.
17. Der Verein wird die Gründungskosten der Mitglieder bis zur Eintragung ins Vereinsregister durch Beschluss der Mitgliederversammlung erstatten, soweit sie im Rahmen des Vereinszwecks und der Gemeinnützigkeit liegen.
§ 12 Vorstand
1. Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden. Ab dem 1.1.25 wird der Vorstand ergänzt um den/der Kassierer/in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Weitere Mitglieder des Vorstands werden in der Mitgliederversammlung gewählt. Die Aufgaben der Mitglieder werden gesondert schriftlich festgelegt.
Der Gründungsvorstand wird für die Zeit bis zum 31.12.2024 gewählt. Ab dem 1.1.25 wird der Vorstand von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.
Der erste Vorsitzende ist Sprecher des Vorstands. Er repräsentiert den Verein nach außen und führt mit den anderen Vorständen die laufenden Geschäfte.
Bei mehr als 3 Vorstandsmitgliedern hat der Vorsitzende bei Entscheidungen ein doppeltes Stimmrecht, um bei Stimmengleichheit eine Entscheidung herbeiführen zu können.
Die spezifischen Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder, einschließlich des Vorsitzenden, werden zu Beginn jeder Amtsperiode definiert und vom ersten Vorsitzenden schriftlich festgehalten.
Diese Aufgaben können je nach Bedarf des Vereins und den individuellen Fähigkeiten der Vorstandsmitglieder angepasst werden.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
3. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.
4. Die Wahl des Vorstands erfolgt offen durch Handzeichen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen anwesenden gültigen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt.
5. Wiederwahl ist zulässig.
6. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
7. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand. Fällt ein Vorstandsmitglied aus, wird seine Aufgabe kommissarisch von anderen Vorstandsmitgliedern übernommen.
8. Der Vorstand kann Ausschüsse und Beiräte einsetzen, welche Themen vorbereiten oder umsetzen.
9. Der Vorstand kann Ehrenmitglieder ernennen. Diese sind von der Beitragspflicht befreit.
10. Der Vorstand kann Regionalgruppen zur dezentralen Mitgliederbetreuung und zum Wissenstransfer aufbauen.
11. Sitzungen des Vorstands können auch online durchgeführt werden. Beschlüsse sind im Umlaufverfahren möglich.
12. Für den Fall, dass vom Vereinsregister oder dem Finanzamt Änderungen in der Satzung gewünscht werden, kann der gewählte Vorstand diese eigenständig veranlassen und eintragen lassen.
§ 13 Kassenprüfung
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Kassenprüfer/innen.
Diese dürfen nicht Mitglied des im Vereinsregister eingetragenen Vorstands sein.
Wiederwahl ist zulässig.
§ 14 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Anteilen an den Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) und der GOR e.V. und der WGP e.V. die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke, insbesondere zur Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich Produktionsmanagement, verwenden.
Der Satzungstext entspricht der Version V25 und ist der aktuelle Stand der Satzung. 26.6.25, Der Vorstand
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns:
Manufacturing eXcellence e.V.
c/o wework
Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin
operation@mx-award.de
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Kontakt
Manufacturing eXcellence e.V.
Kurfürstendamm 11, 10719 Berlin
René Kröber, Projektmanager MX
info@manufacturing-excellence.de